NÖ Jugendgesetz

Das NÖ Jugendgesetz

soll unter besonderer Beachtung der Verantwortlichkeit von Erziehungsberechtigten und Veranstaltern dazu beitragen, dass junge Menschen

*sich gesund entwickeln können

*für sich selbst Verantwortung übernehmen können

* vor Gefahren geschützt werden

Wichtige Bestimmungen in Kurzforn:

Der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen

bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bis 22.00 Uhr

bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bis 1.00 erlaubt.

Junge Menschen dürfen   bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

alkoholische Getränke und Tabakwaren weder erwerben noch konsumieren.

Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen Jugendlichen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres alkoholische Getränke und Tabakwaren weder angeboten noch an sie abgegeben werden.

Junge Menschen dürfen Drogen weder besitzen noch verwenden oder zu sich nehmen.

Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass die Bestimmmungen des Jugendgesetztes eingehalten werden und auf die gesetzlichen Bestimmungen deutlich sichtbar hingewiesen wird.

Junge Menschen haben:

Im Zweifelsfall ihr Alter vorzuweisen.

Bei Nichtbefolgung eines Gebotes oder Verbotes

eine Verwaltungsübertretung begangen.