Schutz und Sicherheit

Feuerwehr

Bild des Korpsabzeichens der Feuerwehr

Die Feuerwehren in Niederösterreich
Freiwillig und doch professionell

Die Feuerwehren in N.Ö. sind alle Freiwillige Feuerwehren. Es gibt keine Berufsfeuerwehr in N.Ö., d.h. alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (kurz FF) üben ihren Dienst freiwillig, unentgeltlich und ehrenamtlich aus. Freiwillig, professionell, die eigene Freizeit zu Ihrer Sicherheit. Tag und Nacht, rund um die Uhr.

Das Feuerwehrwesen ist in N.Ö. durch entsprechende Landesgesetze geregelt, und zwar durch das „N.Ö. Feuerpolizeigesetz" und das "Katastrophenhilfegesetz", und ist in der Folge eine Gemeindeangelegenheit. Jede Gemeinde muss sich einer Feuerwehr bedienen, um die gesetzlichen Aufgaben entsprechend erfüllen zu können. Was, wer, wo und wie sind in diesem Gesetz geregelt. Ebenso hat die Feuerwehr eigene Dienstordnungen und Anweisungen (die dem Feuerpolizeigesetz entsprechen), um einen klaglosen und reibungslosen Betrieb sicher zu stellen. Dies gilt für die Führung im innerdienstlichen Bereich (Ausbildung, Übung) ebenso wie für den Einsatzbereich. Um die Schlagkraft sicher zu stellen, sind die vorgeschriebene Anzahl von Mitgliedern (ist wieder im Gesetz geregelt) auszubilden, zu schulen und auf den allfälligen Einsatz vorzubereiten. Es gibt eine Mindestausrüstungsverordnung, in der festgelegt ist, wie die Feuerwehr aufgrund der Einwohnerzahl, Fläche, Art und Weise der Bebauung, Bevölkerungsdichte, Verkehrsstruktur, Brandbelastungen und Brandlasten etc. ausgerüstet sein muss!!! Aufgrund des bestehenden Systems garantieren die Feuerwehren in ganz Österreich die flächendeckende rasche und professionelle Hilfe. In N.Ö. sind die Feuerwehren „Körperschaften eigenen Rechts“.

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Bei der FF gibt es eine interne Struktur und eine Verbandsstruktur bis zur Landesebene.

Intern: Führung: Kommandant, Kommando, Stellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes.
Züge: Zugskommandant; Gruppen: Gruppenkommandant, sowie die einzelnen Feuerwehrmitglieder. Des Weiteren noch Fachchargen wie Atemschutzwart, Fahrmeister, Zeugwart, Funkwart.

Extern: Die einzelnen 6 Feuerwehren unserer Marktgemeinde sind zu einem Unterabschnitt zusammengefasst. 9 solcher Unterabschnitte bilden den Abschnitt Korneuburg. Dieselbe Struktur gibt es im Abschnitt Stockerau. Der Abschnitt Stockerau und Korneuburg bilden den Bezirk. Alle 21 Bezirke in N.Ö. sind zum Landesfeuerwehrverband zusammengeschlossen, aus dem das Landesfeuerwehrkommando hervor geht. Alle 9 Landefeuerwehrverbände bilden den Bundesfeuerwehrverband. Österreich ist auch im CTFI vertreten (Internationaler Feuerwehrverband), wo wir den Vizepräsidenten stellen.

Um das alles zu erhalten, ist auch im Feuerpolizeigesetz die Aufbringung der Geldmittel geregelt. Die Gemeinden sind hiezu nach Maßgabe verpflichtet. Jedoch auch die Feuerwehr ist zur Geldmittelaufbringung verpflichtet und muss darüber Rechenschaft ablegen.

Das Alarmierungssystem ist so aufgebaut, dass mit der Notrufnummer 122 immer eine Alarmzentrale erreicht wird. Ohne Vorwahl, auch bei Handys (hier kann es sein, dass auf Grund der Feldstärken eine Zentrale erreicht wird, die nicht unmittelbar zuständig ist, was aber keine Rolle spielt, denn der Notruf wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Von der Bezirksalarmzentrale (für Korneuburg ist sie bei der FF Stockerau untergebracht) wird dann die FF Großrußbach über Funkfernsteuerung alarmiert. Wir setzten den Alarm zusätzlich zur Sirene noch auf sprachwiedergebende Tonrufempfänger (10 Stück) und für alle FF Mitglieder auf Handy-SMS-Alarm um, um so die optimale erforderliche Einsatzstärke zu erreichen.


Verhalten im Unglücksfall:


NOTRUF: 1 2 2

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Bei jedem Notruf ist es wichtig, dass der Anrufende immer genaueste Angaben machen kann, was passiert ist, wo es passiert ist (genaueste Ortsangabe), ob es Verletzte gibt, wenn ja, wie viele und wer angerufen hat, Rückrufmöglichkeit sichern;

und die Feuerwehr erwarten und einweisen !

Polizei 
Bild einer Handschelle
(© qba-libre|aboutpixel.de)

NOTRUF: 1 3 3 oder 1 1 2 

Polizeiinspektion Harmannsdorf
Kirchengasse 5
2111 Harmannsdorf
Telefon: 059133 – 3244
FAX: 059133 – 3244-109 

Polizeiinspektion Ernstbrunn:
Johann Hahn-Gasse 1
2115 Ernstbrunn
Telefon: 059133 - 3241
FAX: 059133 – 3241-109


Weitere Informationen unter: www.polizei.at und www.bmi.gv.at (Innenministerium)

Beobachtung einer Straftat:

Verständigen Sie unbedingt die nächste Gendarmerie- oder Polizeidienststelle. Durch Wahl der Notrufnummern 133 oder 112 werden Sie automatisch mit der zuständigen Einsatzzentrale in Ihrem Bezirk verbunden. Die Exekutivbeamten sind garantiert so rasch wie möglich bei Ihnen.

Verhalten bei einem Verkehrsunfall:

Die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960, § 4) regelt das Verhalten bei Verkehrsunfällen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen "Verkehrsunfällen mit Sachschaden" und "Verkehrsunfällen mit Personenschaden".

In beiden Fällen gilt als oberstes Gebot: Sichern Sie die Unfallstelle ab und helfen Sie so gut Sie können! Als Unfallbeteiligter sind Sie dazu verpflichtet!

Was Sie bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden beachten müssen:

Wenn bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden ist, genügt es, wenn die am Unfall Beteiligten einander Name und Anschrift nachweisen. Empfohlen wird, einen sogenannten "Europäischen Unfallbericht" im Fahrzeug mitzuführen und diesen im Bedarfsfall auszufüllen.

Natürlich können Sie auch die Gendarmerie oder Polizei rufen. Aber Achtung! Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie die sogenannte "Blaulicht-Steuer" in der Höhe von 36,- Euro bezahlen.

Können die Unfallbeteiligten einander Name und Anschrift nicht nachweisen, muss die Gendarmerie oder die Polizei gerufen werden. In diesem Fall wird keine "Blaulicht-Steuer" eingehoben.

Was Sie bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beachten müssen:

Falls bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt werden, müssen Sie unbedingt die Gendarmerie oder die Polizei zur Unfallaufnahme rufen. In diesem Fall ist auch keine "Blaulicht-Steuer" zu bezahlen.


Verlust des Führerscheins:

Gehen Sie am besten zu jener Behörde, die das Dokument ausgestellt hat. Bei einem Führerschein z.B. ist das die Bezirkshauptmannschaft, ein Magistrat oder in Orten, in denen es eine Bundespolizeidirektion gibt, diese. Bei einer Anzeige auf dem Gendarmerieposten wird Ihnen lediglich eine Bestätigung ausgestellt. Das neue Dokument erhalten Sie nicht bei der Gendarmerie. Das wird nur bei den oben erwähnten Bezirksverwaltungsbehörden ausgestellt.

Diebstahl, Einbruch:

Erstatten Sie auf der nächsten Gendarmerie- oder Polizeidienststelle unverzüglich die Anzeige. Durch Wahl der Notrufnummern 133 oder 112 werden Sie automatisch mit der zuständigen Einsatzzentrale in Ihrem Bezirk verbunden. Achten Sie darauf, keine Spuren zu vernichten. Je rascher Sie handeln, desto schneller kann Ihnen geholfen werden.

Fund:
Bild einer Geldbörse
Wer eine fremde, verloren gegangene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet, wenn ein Wert von 10,- Euro überschritten wird oder der Gegenstand offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (zB. Kreditkarte, Schlüssel usw). Ist der Verlustträger nicht bekannt, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der dafür zuständigen Behörde abzugeben.

Zuständige Behörde ist das jeweilige Gemeinde- bzw. Fundamt.

Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterialien müssen zur nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle gebracht bzw. dort gemeldet werden.

Als Bürgerservice ist auch im Internet das Online-Fundamt unter www.fundamt.gv.at erreichbar. Eine weitere Adresse wäre: www.fundinfo.at.

Zivilschutz

http://www.noezsv.at (Homepage des NÖ Zivilschutzverbands)

Natürlich gibt es in NÖ so wie in ganz Österreich für nahezu alle Katastrophenfälle sogenannte Katastrophenpläne, Hochwasser, Chemieunfälle u.ä. liegen wahrscheinlich sehr, sehr fern, so hoffentlich auch der im Folgenden beleuchtete Unfall in einem grenznahen Kernkraftwerk.

Selbstschutzmaßnahmen vor dem Durchzug einer radioaktiven Wolke:

Im Freien befindliche Gegenstände (Spielsachen, Wäsche etc.) und Haustiere ins Haus bringen. Nachbarn verständigen, denken Sie an Kinder und Hilfsbedürftige. Glashäuser schließen. Weidetiere in den Stall bringen. Wenn möglich, Futtervorräte und Brunnen abdecken. Wohnung oder andere schützende Räumlichkeiten aufsuchen. Radio/TV einschalten. (ORF) Alle Fenster und Türen schließen, Lüftungen abschalten. Wenn vorhanden, Schutzfiltersysteme einschalten. Zugluft vermeiden, auf Kaminöffnungen und Entlüftungssysteme achten, da hier Luft von außen eindringen kann. Insbesondere bei alten Fenstern und Türen die Fugen mit breiten Klebestreifen verkleben, nach einiger Zeit für Frischluftzufuhr aus angrenzenden Räumen sorgen. Kaliumjodidtabletten vorbereiten. Welche Maßnahmen tatsächlich zur Anwendung kommen, wird durch die Behörde je nach Gefährdungsstufe festgelegt.


Die Sirenensignale können je nach der Bedrohungssituation für das unmittelbar betroffene Gebiet und seine engere Umgebung, für einen oder mehrere Bezirke, für ein oder mehrere Bundesländer oder für ganz Österreich gegeben werden.

 Bild der Sirenensignale

NÖ Zivilschutzverband