Wassergebühren

Wasseranschlussabgabe (einmalig)

Für den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung; Fällig nach Herstellung des Wasseranschlusses. Kriterium ist die Berechnungsfläche, zusammengesetzt aus der Gebäudefläche und unbebauter Fläche
Berechnung des Gebäudes: Größte umbaute Fläche des Gebäudes – davon die Hälfte x Anzahl der angeschlossenen Geschosse plus 1.
Berechnung der unverbauten Fläche: 15% der Fläche, max. von 500m2 = 75m2
Die Summe beider Flächen (berechnete Gebäudefläche + 75) mal Einheitssatz (derzeit  € 4,90) plus Umsatzsteuer (10%).
Beispiel: Einfamilienhaus mit einer außen umbauten Fläche von 130 m2; Im Kellergeschoß und Erdgeschoß ist ein Anschluß vorhanden, Dachgeschoß nicht ausgebaut. Grundstücksgröße 900m2
130 m2 davon ½ = 65 x angeschl. Gesch. (2) +1 = 65 x 3= 195m2
unverb. Fläche: Größe: 700 (Grundgröße) – 130 (Gebäude) = 570; daher
15% von 500 = 75; Summe beider Flächen x Hebesatz = 195 + 75=
270m2 x 4,90 =  € 1.323,00 plus 10 % Ust. Gesamtbetrag der Wasseranschlussabgabe für dieses Objekt daher  € 1.455,30

Zuständig