Kanalgebühren

Kanalanschlussabgabe (einmalig)

Fällig nach Fertigstellung des Objektes. Berechnung erfolgt wie bei der Wasseranschlussabgabe; Hebesatz bei Mischwassersystem: derzeit €  15,50;
beim Trennsystem: Für den Schmutzwasserkanal € 13,00
                             Für den Regenwasserkanal € 4,50
 
Sollten nach der ursprünglichen Vorschreibung bauliche Änderungen (z.B. Zubau eines Wintergarten oder eines Dachausbaues mit Wasser bzw. Abwasseranschluß, o.ä.) vorgenommen werden, so liegt die Anzeigepflicht, daß eine Änderung hinsichtlich der Berechnungsfläche eingetreten ist, beim Eigentümer, sofern ohnehin nicht eine Bauanzeige bzw. Baubewilligung erteilt worden ist.

Zuständig