Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2,78 € pro m²

Kanalbenützungsgebühr:

Die jährliche Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus der Berechnungsfläche mal dem Hebesatz.

Berechnungsfläche:

Grundsätzlich gilt: Die Berechnungsfläche errechnet sich aus der Summe sämtlicher außen umbauten Flächen der angeschlossenen Geschoße (ausgenommen davon: Angeschlossene Kellergeschosse).

Hebesatz/Einheitssatz:

Der Hebesatz beträgt derzeit € 2,78/m2 exkl. Ust.. Dieser ist vom Gemeinderat mit Verordnung festzusetzen.

Eine 10 %ige Ermässigung des Hebesatzes ist möglich. Dazu ist jedoch eine baubehördlich bewilligte Versickerung sämtlicher Oberflächenwässer auf Eigengrund nachzuweisen.  

Kanalgebühren