Grundsteuer - Befreiung

Anträge über Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.

Ermäßigt wird die Grundsteuer für das geförderte Wohnhaus bis zu 90%.
Voraussetzungen: Für das Objekt muß eine Wohnbauförderung für die Errichtung eines Einfamilien – oder Mehrfamilienhauses (keine Althaussanierung) vom Amt der NÖ Landesregierung in Anspruch genommen worden sein. Die Förderung darf noch nicht zur Gänze zurückgezahlt worden sein und für das Objekt muß die Fertigstellungsmeldung vorliegen. Die maximale Dauer der Befreiung beträgt 20 Jahre. Dem Antrag auf Grundsteuerbefreiung ist eine Kopie der Fertigstellungsmeldung sowie die Zusicherung der NÖ Landesregierung über die Gewährung eines Wohnbauförderungskredites beizulegen.
 

Zuständig