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Kanalbenützungsgebühr:
Die jährliche Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus der Berechnungsfläche mal dem Hebesatz.
Berechnungsfläche:
Grundsätzlich gilt: Die Berechnungsfläche errechnet sich aus der Summe sämtlicher außen umbauten Flächen der angeschlossenen Geschoße (ausgenommen davon: Angeschlossene Kellergeschosse).
Hebesatz/Einheitssatz:
Der Hebesatz beträgt derzeit € 2,78/m2 exkl. Ust.. Dieser ist vom Gemeinderat mit Verordnung festzusetzen.
Eine 10 %ige Ermässigung des Hebesatzes ist möglich. Dazu ist jedoch eine baubehördlich bewilligte Versickerung sämtlicher Oberflächenwässer auf Eigengrund nachzuweisen.
Kanalgebühren