Gewählt werden hier in allen Gemeinden in Niederösterreich die Mitglieder des Gemeinderates bzw. die Gemeindevertretung. Das sollte man beachten:
-Wahlrecht nur mehr für Hauptwohnsitzer
Erstmals werden bei einer allgemeinen Gemeinderatswahl nur mehr Personen mit einem Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet wahlberechtigt sein.
-Vergabe von bis zu fünf Vorzugsstimmen möglich
Vorzugsstimmen können durch Kenntlichmachung der wahlwerbenden Personen (z.B. ankreuzen) vergeben werden. Bis zu fünf Vorzugsstimmen können vergeben werden, wobei auf jede Vorzugsstimme gleich viele Wahlpunkte entfallen.
Achtung: Nach wie vor gilt der Grundsatz „Name vor Partei“!
-Wahl direkt am Gemeindeamt, bei mündlicher Beantragung einer Wahlkarte
Beantragt jemand die Ausstellung einer Wahlkarte persönlich am Gemeindeamt, kann er bzw. sie direkt am Gemeindeamt wählen und die Wahlkarte unmittelbar nach der Wahl wieder abgeben. Damit hat die Wählerin bzw. der Wähler eine noch größere Sicherheit, dass seine bzw. ihre Briefwahlkarte ankommt.
-Zustellung der Wahlkarten nur mehr eingeschrieben
Die Zustellung der Briefwahlkarten muss nicht mehr „nachweislich und eingeschrieben“, sondern nur mehr „eingeschrieben“ erfolgen. Dies bringt eine Erleichterung für die Gemeinden.
Achtung: Ausnahmen gibt es nach wie vor für Kranken- und Kuranstalten.
-Wahlkarte online beantragen
Sollten Sie keine Verständigung per Post erhalten haben oder Sie den digitalen Weg bevorzugen, können Sie auf der Website https://meinewahlkarte.at/ die Gemeinde auswählen, einen Identitätsnachweis angeben und Ihre Wahlkarte per Post zustellen lassen.
Öffnungszeiten der Wahllokale am 26.01.2025
Großrußbach, GMZ von 08.00 bis 14.00 Uhr
Hipples, FF Haus von 08.00 bis 11.00 Uhr
Kleinebersdorf, FF Haus von 09.00 bis 12.00 Uhr
Weinsteig, FF Haus von 09.00 bis 12.00 Uhr
Karnabrunn, FF Haus von 09.00 bis 12.00 Uhr
Wetzleinsdorf, FF Haus von 09.00 bis 12.00 Uhr
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